Eine altersgerechte Wohnung hat keine Barrieren (keine Stufen, ausreichend Bewegungsfläche, ein behindertengerechtes Bad), so dass man sich auch bei Gehbehinderungen oder sonstigen körperlichen Einschränkungen dort leichter bewegen und damit länger selbständig leben kann.
Die Betreuung wird von einer Fachkraft geleistet, die zu festen Zeiten stundenweise vor Ort anwesend ist oder andernorts Sprechstunde anbietet. Ihre Aufgabe ist schriftlich festgelegt und besteht darin, für den einzelnen Bewohner Anlaufstelle zu sein, Kontakte zu knüpfen, Veranstaltungen im Haus anzubieten und bei Bedarf Hilfeleistungen zu vermitteln. Sie fördert die Entstehung einer guten Hausgemeinschaft und pflegt auch die Beziehungen zur Umgebung der Wohnanlage. Die Betreuung wird über die sog. Betreuungspauschale finanziert. Dies gilt auch dann, wenn das Angebot nicht in Anspruch genommen wird.
Der Wahlservice umfasst im Wesentlichen Hilfeleistungen im Haushalt, in der Pflege und bei Besorgungen. Welche Hilfen erbracht werden sollen, entscheidet der einzelne Bewohner selbst. Die Betreuungskraft ist jedoch auf Wunsch bei der Vermittlung von Diensten behilflich. Dienste wie z. B. Fahrdienste, Wäscheservice u. Ä. sollten bei entsprechendem Bedarf ebenfalls vermittelt werden können. Oftmals haben die Einrichtungen eigene ambulante Dienste, die diese Angebote zur Verfügung stellen oder sie haben einen Kooperationsvertrag mit einem geeigneten Dienst abgeschlossen.